Zum Inhalt springen

+43 50 626-8989
office@strauss-pm.at

Begriff

Gemeinschaftsanlagen

Gemeinschaftsanlagen sind Teile des Hauses, die von jedem Mieter benützt werden können, sofern dieser bereit ist, sich an den anteiligen Betriebskosten zu beteiligen. Beispiel hierfür sind u. a. Personenaufzüge, Waschküchen, Heizungen oder Kinderspielplätze. Die Kosten werden entsprechend dem Verhältnis der Nutzflächen der Objekte der Benützer bzw. nach Vereinbarung aller Benützer aufgeteilt. Können die Energiekosten jedoch den einzelnen Benützern zugeordnet werden, ist es möglich, diese pauschaliert, etwa durch Münzautomaten, einzuheben.