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Begriff

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sind in Wien (länderunterschiedlich) vom Gemeinderat zu beschließen und stellen Pläne dar, die rechtlich im Rang von Verordnungen stehen. Darin geregelt sind die Grundsätze der Bodennutzung im Plangebiet sowie die Verfassung von Bebauungsplänen.
Primär werden folgende Widmungen von Grundflächen in Flächenwidmungsplänen ausgewiesen: Grünland, Verkehrsband, Bauland und Sondergebiete.
Demgegenüber werden die Weise, in der Grundflächen und die darüber/darunter liegenden Räume bebaut werden dürfen, sowie die Rechte und Pflichten, die sich daraus für den Eigentümer der Grundfläche ergeben, im Bebauungsplan dargestellt. Außerdem enthält der Bebauungsplan auch maßgebliche Fluchtlinien sowie Höhenlagen und Querschnitte von Verkehrsflächen und die entsprechenden Bauklassen. Darüber hinaus werden auch Schutzzonen, Einkaufszentren oder Kleingartenbetriebe ausgewiesen.