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Begriff

Fertigstellungsanzeige

Der Abschluss eines Bauvorhabens ist durch eine Fertigstellungsanzeige bei der zuständigen Baubehörde zu melden. Dieser Anzeige sind u. a. Bestandpläne, Bestätigungen der vorschriftsmäßigen Ausführung, Kanal-, Wasserleitungs- und Rauchfangbefunde sowie Gas- und Elektroinstallationsbefunde beizulegen.