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Begriff

Einheitswert

Der Einheitswert ist nach dem Bewertungsgesetz für eben da bezeichnete Bewertungsgegenstände ein einheitlich für mehrere Steuerarten und in einem gesonderten Verfahren ermittelter Wert für wirtschaftliche Einheiten. Dabei wird auf eine Harmonisierung des Zugriffs verschiedener Steuerarten auf identische Güter wie Grundstücke abgezielt. Dadurch entfällt eine mehrfache und unter Umständen unterschiedliche Bewertung für verschiedene Steuern.