Zum Inhalt springen

+43 50 626-8989
office@strauss-pm.at

Begriff

Einantwortung

Die Einantwortung ist die durch Gerichtsbeschluss bei Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens förmliche Überlassung des Nachlasses an den ausgewiesenen Erben. Durch die Einantwortungsurkunde erlangt der Erbe das Eigentum am Nachlass.