Begriff
Eigenbedarf
Eigenbedarf besteht, wenn ein Vermieter die Mietwohnung für sich selbst oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.
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Eigenbedarf besteht, wenn ein Vermieter die Mietwohnung für sich selbst oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.