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Begriff

Betriebskosten

Kosten, die durch den laufenden Betrieb eines Gebäudes anfallen und neben der Nettomiete bezahlt werden müssen. Unterliegen Mietverträge dem MRG (Mietrechtsgesetz), so sind die Betriebskosten, die auf die Mieter des Hauses überwälzt werden dürfen, in § 21ff MRG geregelt. Bei Mietgegenständen, die nicht oder nur zum Teil dem MRG unterliegen, sind die Betriebskosten im Vertrag zu vereinbaren. Liegt keine vertragliche Regelung vor, so kommt grundsätzlich § 1099 ABGB zur Anwendung, und sämtliche Lasten sind vom Vermieter zu tragen.