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Begriff

Bestandvertrag

Gemeinsamer Überbegriff für den Mietvertrag und den Pachtvertrag. Wobei beide Arten des Bestandvertrags mit der Einigung über den Bestandsgegenstand und den Preis (Mietzins, Pachtzins) zustande kommen. Die Laufzeit dieser Verträge kann auf unbestimmte oder auf bestimmte Zeit geschlossen werden. Während beim Mietvertrag die Benützung des Mietgegenstands zum vertraglich vereinbarten Zweck im Vordergrund steht, wird beim Pachtvertrag die Erwerbsgelegenheit mit Betriebspflicht vereinbart.