Begriff
Beschlussfähigkeit (Eigentümerversammlung)
Beschlussfähig ist die Eigentümerversammlung, wenn mehr als die Hälfte der Wohnungseigentümer (nach Miteigentumsanteilen) anwesend oder rechtswirksam vertreten sind.
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Beschlussfähig ist die Eigentümerversammlung, wenn mehr als die Hälfte der Wohnungseigentümer (nach Miteigentumsanteilen) anwesend oder rechtswirksam vertreten sind.