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Begriff

Beschlussbekanntgabe (Wohnungseigentum)

Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft müssen jedem Wohnungseigentümer sowohl durch Aushang als auch durch Übersendung schriftlich, auf Verlangen einzelner Mit- und Wohnungseigentümer per E-Mail, zur Kenntnis gebracht werden. Die Beschlussbekanntgabe muss darüber hinaus eine Rechtsbelehrung über die Möglichkeiten der Beschlussanfechtung enthalten.