Begriff
Beschlussbekanntgabe (Wohnungseigentum)
Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft müssen jedem Wohnungseigentümer sowohl durch Aushang als auch durch Übersendung schriftlich, auf Verlangen einzelner Mit- und Wohnungseigentümer per E-Mail, zur Kenntnis gebracht werden. Die Beschlussbekanntgabe muss darüber hinaus eine Rechtsbelehrung über die Möglichkeiten der Beschlussanfechtung enthalten.