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Begriff

Beschluss (Wohnungseigentum)

Als Beschluss bezeichnet man im Wohnungseigentum das Ergebnis der Willensbildung der Eigentümergemeinschaft. Ein Beschluss kann in der Eigentümerversammlung oder auf andere Weise, etwa auf schriftlichem Weg, zustande kommen. Ein Beschluss ist erst wirksam, nachdem alle Wohnungseigentümer Gelegenheit zur Äußerung hatten und keine fristkonforme gerichtliche Beeinspruchung eines überstimmten Eigentümers erfolgt ist.