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Begriff

Benützungsbewilligung

Bauführungen und Anlagen, die eine Bewilligung erfordern, dürfen erst ab Erteilung dieser Benützungsbewilligung benützt werden. Diese stellt eine bescheidmäßige Feststellung der Plan- und Gesetzmäßigkeit durch die Baubehörde dar. In der Baubewilligung kann jedoch von der Verpflichtung zur Einholung einer Benützungsbewilligung abgesehen werden. In diesem Fall ist der Behörde die Vollendung der Bauführung anzuzeigen, und die Fertigstellungsanzeige ersetzt die Benützungsbewilligung.