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Begriff

Bausperre

Eine Bausperre gemäß § 8 der Wiener Bauordnung wird dann verhängt, wenn die Stadt Wien beabsichtigt, den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zu ändern. Bis zum Beschluss durch den Gemeinderat über die Neufestsetzung dürfen keine Bauvorhaben ausgeführt werden. Eine Bausperre wird auch für Flächen verhängt, die im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan noch nicht erfasst sind. Wird eine Bausperre festgesetzt, dürfen keine Bauvorhaben ausgeführt werden. Hierbei müssen unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Bausperre beachtet werden, da unter gewissen Voraussetzungen trotzdem Bauführungen möglich sind.