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Begriff

Baubewilligung

Die Baubewilligung stellt den Bescheid der Baubehörde dar, mit dem ein Neu-, Zu- und Umbau, eine Änderung der Widmung oder ein Abbruch von Gebäuden in Schutzzonen bewilligt wird. Je nach Art des Vorhabens sind Baupläne in mehrfacher Ausfertigung, ein Grundbuchauszug, die Zustimmung des Liegenschaftseigentümers, die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen und die Baubeschreibungen sowie statische Berechnungen anzuschließen. Mit der Bauführung muss binnen vier Jahren ab Baubewilligung begonnen werden und innerhalb von weiteren vier Jahren nach Baubeginn muss das Bauwerk fertiggestellt sein. Für bestimmte Bauvorhaben besteht die Möglichkeit des vereinfachten Bewilligungsverfahrens. Dafür ist ein Ziviltechniker erforderlich, der die Einhaltung der Bauvorschriften bestätigt.
Die Baubewilligung ersetzt nicht Bewilligungen, die nach anderen Gesetzen erforderlich sind. In vielen Fällen müssen neben oder auch vor der Baubewilligung weitere Genehmigungen oder Zustimmungserklärungen eingeholt werden.