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Begriff

Bauanzeige

Für Änderungen im Inneren eines Gebäudes oder Loggienverglasungen, die keine Umwidmung betreffen und keine Stellplatzverpflichtung auslösen, reicht es grundsätzlich aus, die Arbeiten bei der Baubehörde anzuzeigen. Im Rahmen einer Bauanzeige gibt es keine Bauverhandlung und keinen Baubescheid. Es kann sofort mit den Arbeiten begonnen werden.